www.nachtflugverbot-berlin.de

Nachtflugverbot: Nachtruhe am BER

Der Streit um den Problem-Airport Flughafen BER geht weiter. Ursprünglich sollte der Flughafen bereits 2012 in Betrieb genommen werden, doch bis heute fliegt noch immer kein einziges Flugzeug. Aber das ist nicht das einzige Problem. Bereits seit geraumer Zeit streiten sich die Anwohner Berlins mit der Landesregierung Brandenburg um ein generelles Nachtflugverbot. Dabei geht es um die wohlverdiente Nachtruhe der Anwohner im unmittelbaren Umkreis des zukünftigen Flughafens (Parken Flughafen Leipzig). Nun könnte man sagen, dass ja noch keine Flugzeuge am Flughafen BER starten und landen, also warum der Streit über den Lärm? Zum einen möchten die Anwohner schon im Vorfeld geklärt haben, dass ihrer Nachtruhe auch in Zukunft nichts im Wege steht, zum anderen werden die Flugzeuge, die ursprünglich auf dem Flughafen BER starten und landen nun auf die unmittelbar in der Nähe liegenden Flughäfen Berlin Tegel und Berlin Schönefeld umgeleitet. Und das bedeutet Lärm – auch in der Nacht.

Welche Stadtgebiete sind davon betroffen?

Sowohl durch Abflüge von der Nordbahn des BER als auch durch Landeanflüge auf die Nordbahn werden Berliner Bezirke überflogen. Von Fluglärm durch den Flughafen Berlin Brandenburg International BER / BBI sind z.B. die Berliner Ortsteile Steglitz, Lichterfelde, Lichtenrade, Lankwitz, Zehlendorf, Neukölln, Tempelhof, Schöneberg, Treptow-Köpenick und Friedrichshagen betroffen. Daher fordert das Aktionsbündnis Berlin-Brandenburg ein striktes Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Nach jetzigem Stand soll ein Verbot zwischen Mitternacht und 5 Uhr gelten.

Was bedeutet eigentlich Nachtflugverbot?

Ein Nachtflugverbot ist ein durch Gesetz, Verordnung oder eingeschränkter Behördengenehmigung festgelegtes Flugverbot zum Immissionsschutz der Bevölkerung gegen Nachtfluglärm. Es geht also darum, die Bürger vor allem in den Nachtstunden vor Fluglärm zu schützen. Überflüge werden hiervon jedoch nicht berührt. Allerdings sind zwischen 23.30 Uhr und Mitternacht verspätete Starts und Landungen weiterhin möglich. Verfrühte Landungen sind zwischen 5 und 5.30 Uhr erlaubt. Und auch zwischen Mitternacht und 5 Uhr bleibt der Flughafen für Regierungs-, Militär- und Polizeiflüge offen, in den Nächten auf Dienstag bis Sonnabend auch für Postflüge. Nachtflugverbote sind in den meisten Fällen nur Nachtflugbeschränkungen für bestimmte Luftfahrzeuge oder Flugaufgaben. Selten gelten ausschließliche Verbote. Die Definition von Nachtflug entspricht nur annähernd dem Begriff Dunkelheit, wodurch sich die Problematik der Lärmbelästigung in den Nachtstunden ergibt. Also muss der Bürger trotz Nachtflugverbot weiterhin Nachtlärm in Kauf nehmen.

Warum ein Nachtflugverbot verhängen?

Der verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Nächtlicher Lärm bringt eine Störung des Hormonhaushalts vor allem der Stresshormone, wie zum Beispiel Cortisol mit sich, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Zudem kann sich Nachtfluglärm in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlagen. Der Deutsche Ärztetag forderte daher einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe. Auch wenn geeignete Dämmstoffe existieren, so In Deutschland gibt es bisher keine rechtlichen Grundlagen, die ein "Recht auf Nachtruhe" oder Lärmschutz gewährleisten. Brandenburger Bürger versuchen, für den Flughafen Berlin Brandenburg ein Nachtflugverbot zu erwirken. Im Zeitraum vom 4. Juni bis zum 3. Dezember 2012 haben über 100.000 Wahlberechtigte in den offiziellen Eintragungsstellen ihre Unterschrift für ein diesbezügliches Volksbegehren geleistet. Dies war somit das erste erfolgreiche Volksbegehren in diesem Bundesland. In Berlin ist selbiges Vorhaben gescheitert.